MAS-Ingenieurbüro
für Konstruktion und Tragwerksplanung
Nutzungsänderung von einer Garage in eine Wohnung
Das Gebäude ist nach HBO § 2, Absatz 3, Punkt 2, in Gebäudeklasse 2 eingestuft. Im Erdgeschoss ist eine Nutzungsänderung von Garage in eine Wohnung vorgesehen. Im 1. Obergeschoss befindet sich bereits eine Wohnung. Durch den Einbau von zusätzlichen Wänden und Durchbrüchen sollen ein Wohn-/Esszimmer,ein Kinderzimmer eine Küche und ein Bad entstehen.
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