MAS-Ingenieurbüro

für Konstruktion und Tragwerksplanung

Nutzungsänderung von einer Garage in eine Wohnung

Das Gebäude ist nach HBO § 2, Absatz 3, Punkt 2, in Gebäudeklasse 2 eingestuft. Im Erdgeschoss ist eine Nutzungsänderung von Garage in eine Wohnung vorgesehen. Im 1. Obergeschoss befindet sich bereits eine Wohnung. Durch den Einbau von zusätzlichen Wänden und Durchbrüchen sollen ein Wohn-/Esszimmer,ein Kinderzimmer eine Küche und ein Bad entstehen.

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